Allgemeine Geschäftsbedingungen Retail Media

§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Shop-Apotheke Service B.V., Erik de Rodeweg 11-13, NL-5975 WD Sevenum, Niederlande (nachfolgend: Shop Apotheke) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend: „Advertiser“), die die Shop Apotheke mit Leistungen in den Bereichen Medialeistungen, Kampagnenmanagement, Leistungen zur zielgerichteten Werbeaussteuerung und Beratungsleistungen, insbesondere die Bereitstellung von Werbeflächen auf Webseiten, sonstigen Online-Medien und im öffentlichen Raum sowie der Reportingerstellung, beauftragen.

1.2 Der Advertiser kann diese AGB jederzeit unter der Webadresse aufrufen und mit Hilfe seines Internetbrowsers ausdrucken sowie auf seinem Rechner speichern.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Advertisers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich jedenfalls in Textform durch Shop Apotheke zugestimmt. Sofern der Advertiser damit nicht einverstanden ist, hat er Shop Apotheke unverzüglich jedenfalls in Textform darauf hinzuweisen. Für diesen Fall behält sich Shop Apotheke vor, etwaige Erklärungen hinsichtlich eines Vertragsschlusses zurückzuziehen. Den formularmäßigen oder auch in sonstiger Weise erklärten Hinweisen auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.4 Die Vertragssprache ist deutsch.

 

§ 2 Begriffsdefinitionen

2.1 „Ad Impression“ meint Sichtkontakte der Nutzer zur Online-Werbung.

2.2 „ClickRate“ meint das Verhältnis von Ad Clicks zu Ad Impressions oder Page Impressions.

2.3 „CPC“ (Cost-per-Click) ist der vom Advertiser für den „Klick“ eines Nutzers auf ein Werbemittel zu zahlendem Preis.

2.4 „Medialeistungen“ meint die von Shop Apotheke zu erbringenden Leistungen, insbesondere die Bereitstellung von Media wie Werbeflächen (Bannering) Onsite, Search & Sponsored Products, auf Online-Medien (Offsite & DOOH), Content & CRM.

2.5 „Online-Medien“ meint sämtliche Webseiten, Plattformen, Apps und sonstige Online-Medien, auf denen Shop Apotheke nach dieser Vereinbarung Medialeistung bereitstellen soll.

2.6 „Page Impressions“ meint Abrufe der Webseite, auf der Online-Werbung platziert ist.

2.7 „TKP“ (Tausenderkontaktpreis) ist der vom Advertiser zu zahlende Preis für Medialeistung, die 1.000 Nutzer über Ad Impressions erreicht.

2.8 „Fixpreis“ ist der vom Advertiser zu zahlende Preis für eine Werbemaßnahme gemäß Preisliste, unabhängig vom ausgesteuerten Volumen.

2.9. „Visits“ sind Besuche von Nutzern auf einem Online Medium. „Unique User“ dagegen sind bestimmte Einzelnutzer.

2.10 „Werbemittel“ meint Inhalte, wie z.B. Banner, die Shop Apotheke auf Online-Medien ausliefern soll.

 

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Die Durchführung von Medialeistungen erfolgt auf der Grundlage dieser AGB ergänzt durch erteilte Einzelaufträge.

3.2 Die Angebote von Shop Apotheke sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn Shop Apotheke das Angebot des Kunden unter Zusendung einer Auftragsbestätigung, etwa durch Übersendung per E-Mail, ausdrücklich annimmt, den Auftrag ausgeführt hat oder mit der Ausführung des Auftrags beginnt.

 

§ 4 Durchführung von Medialeistungen

4.1 Shop Apotheke erbringt die vereinbarten Medialeistungen im vereinbarten Zeitraum und/oder bis zum Erreichen des in dem Einzelauftrag festgelegten Höchst- bzw. Werbevolumens.

4.2 Etwaige Angaben zu Medialeistungen, wie z.B. zur Anzahl von Ad Impressions oder Clicks, beziffern die Höchstgrenze der vom Advertiser im Falle der Bereitstellung zu vergütenden Leistungen. Shop Apotheke bemüht sich nach besten Kräften, das Höchstvolumen innerhalb des jeweiligen Zeitraums einzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verfügbarkeit der Werbeflächen begrenzt und die Wirksamkeit der Werbemittel unterschiedlich ist.

4.3 Shop Apotheke schuldet keine Auslieferung der Werbemittel (i) auf einem bestimmten Online-Medium, an einer bestimmten Position eines Online-Mediums oder zu einem bestimmten Termin oder (ii) im unmittelbar sichtbaren Bereich eines Online-Mediums (first screen), es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich jedenfalls in Textform vereinbart. Bei Änderungen von Mediaformaten bzw. deren Positionierung kann Shop Apotheke vereinbarte Mediaformate bzw. Positionierungen durch andere Mediaformate oder Positionierungen mit insgesamt gleichem Volumen austauschen.

4.4 Wenn der Auftrag die Lieferung einer bestimmten Anzahl an Ad Impressions, Page Impressions oder Ad Clicks innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorsieht und Shop Apotheke die Anzahl in diesem Zeitraum nicht vollständig geliefert hat, ist Shop Apotheke berechtigt, die Online-Werbung über den vereinbarten Zeitraum hinaus durchzuführen und die noch fehlende Anzahl an Ad Impressions, Page Impressions oder Ad Clicks nachzuliefern. Shop Apotheke wird die Nachlieferungsfristen mit dem Advertiser unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien abstimmen. Wenn Shop Apotheke die fehlende Anzahl nicht, auch nicht innerhalb der Nachlieferungsfrist, liefert, kann der Advertiser die Vergütung für die nicht gelieferten Ad Impressions, Page Impressions oder Ad Clicks anteilig mindern. 

4.5 Wenn der Auftrag Retargeting-Maßnahmen vorsieht, schuldet Shop Apotheke nur den Versuch, Nutzer, die ein Online Angebot mit einem von Shop Apotheke ausgespielten Werbemittel besucht haben, erneut mit Werbemitteln zu erreichen. Shop Apotheke schuldet keinen Erfolg von Retargeting-Maßnahmen, etwaige Angaben im Auftrag zum insoweit angestrebten Erfolg sind nicht verbindlich.

4.6 Shop Apotheke hat hinsichtlich des vereinbarten Auslieferungstermins ein Schieberecht von plus/minus drei Tagen. Zudem kann Shop Apotheke einen vereinbarten Auslieferungstermin auch darüber hinaus verschieben oder entfallen lassen, wenn Werbemittel durch den Advertiser nicht rechtzeitig und mangelfrei im Sinne von § 5 bereitgestellt werden und der Advertiser rechtzeitig auf die Folgen einer nicht rechtzeitigen Bereitstellung hingewiesen wurde, sowie, soweit ein Online-Medium, bei dem Shop Apotheke das Werbemittel schalten soll, zum vereinbarten Auslieferungstermin nicht verfügbar ist, sofern die Verfügbarkeit nicht in der Verantwortlichkeit von Shop Apotheke liegt, oder wenn aus technischen Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Shop Apotheke liegen, eine termingerechte Auslieferung nicht möglich ist.

4.7 Shop Apotheke kann sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Leistungen Dritter bedienen.

4.8 Macht Shop Apotheke im Auftrag Angaben zu Kosten bzw. Preisen, die bei Vertragsabschluss nicht feststehen, insbesondere Kosten für Werbeplätze, die Shop Apotheke im Bidding-Verfahren einkauft oder einkaufen lässt, handelt es sich dabei immer unverbindliche Schätzungen. Bei Vertragsdurchführung wird Shop Apotheke darauf achten, dass die Kosten bzw. Preise marktgerecht sind (Fair Market Value).

 

§ 5 Werbemittel

5.1 Der Advertiser muss Shop Apotheke die Materialen zur Werbemittelerstellung spätestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Kampagnenbeginn vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf der Nextcloud bereitstellen. Die Werbemittelerstellung erfolgt durch Shop Apotheke.

5.2 Der Advertiser muss die Materialien frei von Viren oder sonstigen Schadensquellen bereitstellen.

5.3 Wenn der Advertiser die Werbemittel nicht rechtzeitig bereitstellt, entfällt dadurch nicht seine Zahlungspflicht. Soweit Werbemittel deshalb nicht mehr ausgeliefert werden können, muss sich Shop Apotheke allerdings dasjenige anrechnen lassen, was Shop Apotheke infolge der Leistungsbefreiung erspart oder durch anderweitige Verwendung freiwerdender Werbeflächen erwirbt oder zu erwerben schuldhaft unterlässt.

5.4 Der Advertiser räumt Shop Apotheke ein nicht-ausschließliches, nach Abrufmengen unbeschränktes, weltweites, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes, sublizenzierbares Recht zur Nutzung der Inhalte der zur Verfügung gestellten Werbematerialien und -mittel ein. Die Rechteeinräumung umfasst die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie Leistungsschutz-, Marken- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf sowie zur Bearbeitung des Werbematerials und -mittels, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Die vorgenannten Rechte sind frei auf Dritte übertragbar.

5.5 Der Advertiser stellt sicher und sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Werbemittel

  • frei von Rechten Dritter sind bzw. er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie Leistungsschutz-, Marken- und sonstigen Rechte verfügt, um Shop Apotheke und/oder den Anbietern der Online-Medien die Nutzung der Werbematerialien und -mittel frei von Rechten Dritter zu ermöglichen;

  • klar und eindeutig den werblichen Charakter erkennen lassen;

  • keine gewalt- oder kriegsverherrlichenden (§§ 130, 131 StGB), pornografischen (§ 184 StGB), jugendgefährdenden (§§ 4 und 5 JMStV), rassistischen, volksverhetzenden oder menschenverachtenden Inhalte enthalten (§§ 130, 131 StGB);

  • keine Propagandamittel (§ 86 StGB) oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) enthalten;

  • nicht zu einer Straftat auffordern, zum Rassenhass aufstacheln oder für eine terroristische Vereinigung werben (§ 130a StGB);

  • nicht wettbewerbswidrig sind;

  • keine ehrverletzenden Äußerungen oder Darstellungen enthalten;

  • gegen keine lokalen gesetzlichen Vorschriften am Ort der Veröffentlichung der Werbung verstoßen;

  • keine anderweitigen rechtswidrigen Inhalte oder Inhalte enthalten, die allgemein geeignet sind, das Ansehen von Shop Apotheke zu beeinträchtigen.

5.6 Bei einer Verletzung der vorstehenden Zusicherungen oder Verpflichtungen stellt der Advertiser Shop Apotheke von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich staatlicher Stellen, die diese gegen Shop Apotheke trotz vertragsgemäßer Nutzung der Werbematerialien und -mittel sowie die darüber verlinkten Webseiten oder sonstigen Inhalte geltend machen, frei, und trägt die Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten), die Shop Apotheke aufgrund derartiger Ansprüche Dritter entstehen. Shop Apotheke wird derartige Ansprüche Dritter nicht ohne die Zustimmung des Advertisers anerkennen oder einen Vergleich hierüber mit dem Dritten abschließen, wobei der Advertiser seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern darf. Diese Freistellungsverpflichtung gilt nicht, wenn der Advertiser die Verletzung nicht zu vertreten hat. Eventuelle Ansprüche auf Schadenersatz wegen weitergehender Schäden bleiben unberührt.

5.7 Shop Apotheke ist nicht verpflichtet, die von dem Advertiser bereitgestellten Werbematerialien vor oder nach der Auslieferung zu prüfen und haftet insbesondere nicht für die Rechtmäßigkeit von deren Inhalte.

5.8 Besteht ein begründeter Verdacht, dass vom Advertiser bereitgestellte Werbemittel rechtswidrige Inhalte aufweisen oder Rechte Dritter verletzen, kann Shop Apotheke sie zurückzuweisen oder ihre Auslieferung unterbrechen, bis eine rechtliche Klärung erfolgt ist oder der Verdacht auf andere Weise ausgeräumt werden kann. Ein begründeter Verdacht besteht insbesondere, wenn ein Dritter Shop Apotheke mit der Behauptung, die Werbung sei rechtswidrig oder verletze Rechte Dritter, auffordert, die weitere Schaltung der Werbung zu unterlassen, sofern die Forderung nicht offensichtlich und für Shop Apotheke erkennbar unbegründet ist. Shop Apotheke wird den Advertiser über die Zurückweisung oder Sperrung unter Angabe von Gründen unverzüglich informieren.

5.9 Falls Werbemittel nicht den geltenden technischen Spezifikationen oder der vereinbarten Gestaltung (wie vereinbarten Co-Branding Guidelines) entsprechen oder sie gegen eine der vorstehenden Zusicherungen verstoßen, ist Shop Apotheke berechtigt, sie zurückzuweisen bzw. eine bereits laufende Kampagne zu stoppen.

5.10 Shop Apotheke kann die Werbemittel als Werbung kennzeichnen, z.B. mit Zusätzen wie “Anzeige“, „Werbung“, „gesponsored“ oder „sponsored“, und/oder sie von etwaigen redaktionellen Inhalten räumlich absetzen, insbesondere, wenn die vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbematerialien und -mittel nicht hinreichend deutlich als Werbung erkennbar sind.

5.11 Falls es für die Auslieferung der Werbemittel nach Auffassung von Shop Apotheke erforderlich ist, kann Shop Apotheke die Werbemittel hinsichtlich Größe, Format und technischer Spezifikation bearbeiten, soweit dies für den Advertiser unter Berücksichtigung der Interessen von Shop Apotheke zumutbar ist. Falls eine inhaltliche Bearbeitung der Werbematerialien und -mittel erforderlich ist, wird Shop Apotheke vor einer entsprechenden Bearbeitung die Zustimmung des Advertisers einholen; dadurch eintretende Verzögerungen bei der Leistungserbringung hat der Advertiser zu vertreten.

5.12 Shop Apotheke ist berechtigt, die Verfügbarkeit der Webseite zeitweilig zu beschränken bzw. beschränken zu lassen, wenn dies aus Kapazitätsgründen, wegen der Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Shop Apotheke berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen des Advertisers, insbesondere durch Vorabinformationen.

5.13 Störungen oder Unterbrechungen der Vertragsdurchführung durch von Shop Apotheke nicht zu vertretende technische Störungen, Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler und Einwirkungen Dritter, deren Handlungen Shop Apotheke nicht zugerechnet werden können (wie Viren oder Denial-of-Service Attacken), begründen keine Rechte des Advertisers.

 

§ 6 Warenverfügbarkeit / Launch neuer Produkte

6.1 Die Warenverfügbarkeit ist seitens der Hersteller zur Kampagnenlaufzeit sicherzustellen. Ein Switch von einem Produkt zu einem anderen ist – seitens des Herstellers - nur innerhalb derselben Kategorie und nur einmalig innerhalb einer Kampagne und nur bei fehlender Warenverfügbarkeit seitens des Herstellers möglich.

6.2 Die verbindlich gebuchten Werbemaßnahmen gelten ausschließlich für Produkte, die bei Shop Apotheke bereits gelistet sind. Anfragen für die Listung eines Produktes müssen mindestens 6 Wochen vor Launch bei Shop Apotheke eingegangen sein. Der Advertiser wendet sich hier an seinen Ansprechpartner im Einkauf von Shop Apotheke. Der Zeitraum zwischen Launch des Produktes und Start der Werbemaßnahmen muss mindestens 2 Wochen betragen. Dies zu gewährleisten, obliegt dem Advertiser.

 

§ 7 Stornierungen

7.1 Der Advertiser kann eine Werbemaßnahme bis 60 Tage vor Auslieferungsbeginn kostenfrei stornieren. Als Auslieferungsbeginn gilt der Tag, an dem die im Vertrag vereinbarte Leistung erstmals vereinbarungsgemäß erbracht werden soll. Dies gilt nicht für Werbemaßnahmen, die bereits im Rahmen der Jahresvereinbarung festgelegt wurden.

7.2 Bei einer Stornierung zwischen dem 59. und einschl. 30. Tag vor Auslieferungsbeginn beträgt die Stornogebühr 50% des Nettoauftragswertes, bei einer Stornierung zwischen dem 29. und einschl. 14. Tag vor Auslieferungsbeginn beträgt die Stornogebühr 70% des Nettoauftragswertes, bei einer Stornierung zwischen dem 13. und einschl. 3. Tag vor Auslieferungsbeginn beträgt die Stornogebühr 90% des Nettoauftragswertes. Danach fallen trotz einer Stornierung der Werbemaßnahme Kosten in Höhe des vollständigen Nettoauftragswertesan.

7.3 Jede Stornierung einer Werbemaßnahme bedarf der Textform.

 

§ 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Abrechnung

8.1 Der Advertiser zahlt an Shop Apotheke die im jeweiligen (Einzel-)Auftrag vereinbarte Vergütung.

8.2 Shop Apotheke behält sich die Änderung der Preise vor. Ab Vertragsabschluss sind Preisänderungen nur wirksam, wenn Shop Apotheke sie mindestens sechs Wochen vor der geplanten Auslieferung der Werbemittel ankündigt. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Advertiser innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ein Kündigungsrecht zu. Diese Ziffer 8.2 gilt nicht für Kosten bzw. Preise, die bei Vertragsabschluss nicht feststehen, insbesondere Kosten für Werbeplätze, die Shop Apotheke im Bidding-Verfahren einkauft, und daher bei Vertragsabschluss nur schätzen kann. Hierauf weist Shop Apotheke im jeweiligen Angebot stets hin. Auf Ziff. 4.8 wird verwiesen. Shop Apotheke rechnet in diesen Fällen die tatsächlichen Kosten bzw. Preise ab.

8.3 Maßgeblich für den Nachweis der Leistungserbringung und die Berechnung der Vergütung ist ausschließlich das Reporting von Shop Apotheke, insbesondere die von Shop Apotheke (durch die Retail Media Plattform) bzw. einem von Shop Apotheke beauftragten Dienstleister ermittelten Ad Impressions, Page Impressions, Ad-Clicks oder Click Rates oder sonstige vereinbarte Parameter. Vom Advertiser oder Dritten ermittelte abweichende Ad Impressions, Page Impressions, Ad Clicks, Click Rates oder sonstige Parameter bleiben unberücksichtigt. Shop Apotheke kann das Reporting dem Advertiser elektronisch über die Retail Media Plattform (RMP) übermitteln bzw. bereitstellen.

8.4 Die Abrechnung erfolgt, sofern keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, nach Abschluss der Kampagne. Shop Apotheke ist berechtigt, Vorauszahlungen einzufordern.

8.5 Shop Apotheke übermittelt dem Advertiser die Rechnungen in elektronischer Form.

8.6 Rechnungsbeträge sind, sofern der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug, zahlbar.

8.7 Alle Preise verstehen sich jeweils netto zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

 

§ 9 Laufzeit, Kündigung

9.1 Die (Einzel-)Aufträge werden bei Abschluss wirksam und enden mit Erbringung der vertraglichen Leistung durch Shop Apotheke. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

9.2 Ziff. 8.2 und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

9.3 Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

 

§ 10 Haftung

10.1 Shop Apotheke haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Shop Apotheke, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Shop Apotheke für jedes schuldhafte Verhalten der Shop Apotheke, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.

10.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Shop Apotheke, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Shop Apotheke der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, die typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehen, begrenzt.

10.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Shop Apotheke, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens von Fehlern und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall sonstiger zwingender gesetzlicher Regelungen.

 

§ 11 Datenschutz

11.1 Der Advertiser stellt sicher, dass die jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden.

11.2 Der Advertiser ist zum Einsatz von Zählpixeln oder ähnlicher Technologien bei der Auslieferung der Werbemittel nicht berechtigt, es sei denn, dies ist zwischen den Parteien ausdrücklich jedenfalls in Textform vereinbart. Gleiches gilt für Flash-Cookies und vergleichbare Technologien.

11.3 Es ist dem Advertiser, selbst wenn der Einsatz von Zählpixeln etc. gem. Ziff. 11.2 erlaubt ist, untersagt, einzelnen Nutzern eine Affinität bzw. für die Auslieferung individualisierter Werbung relevante Informationen (z.B. Geschlecht, Kategorieaffinität etc.) zuzuordnen. Shop Apotheke ist berechtigt, in Bezug auf die Einhaltung dieser Regelung Stichproben durchzuführen. Wenn Shop Apotheke Informationen darüber vorliegen, dass der Advertiser gegen dieses Verbot verstößt, kann Shop Apotheke die Einhaltung des Verbots durch geeignete Maßnahmen überprüfen bzw. überprüfen lassen. Der Advertiser hat dies zu ermöglichen. Soweit der Advertiser eine solche Überprüfung aus dem Grund verweigert, dass Shop Apotheke hierdurch Zugang zu Geschäftsgeheimnissen des Advertisers erhalten würde, ist die Überprüfung durch einen unabhängigen, fachlich geeigneten Dritten durchzuführen, wobei der Advertiser die Kosten für den unabhängigen Dritten zu tragen hat, wenn ein Verstoß vorliegt.

 

§ 12 Geheimhaltung

12.1 Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit des Auftrags und für drei Jahre danach alle Dokumente, Informationen und Daten, die sie von der jeweils anderen Partei über deren Angelegenheiten erhalten haben, sowie die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden bzw. zur Kenntnis gelangt sind („Vertrauliche Informationen“), geheim zu halten und ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu nutzen. Auch der Inhalt dieser Vereinbarung sowie etwaiger (Einzel-)Aufträge ist vertraulich zu behandeln. Jede Partei ist verpflichtet, mit der anderen Partei Rücksprache zu halten, wenn Zweifel aufkommen sollten, ob konkrete Dokumente, Informationen oder Daten vertraulich zu behandeln sind. Die empfangende Partei wird zur Geheimhaltung der Vertraulichen Informationen zumindest diejenige Sorgfalt aufwenden und diejenigen Schutzmaßnahmen treffen, die sie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen gleicher Art trifft, jedoch mindestens die im Verkehr übliche Sorgfalt.

12.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, (i) die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß einer Partei beruht, (ii) die der empfangenden Partei bei Bekanntgabe nachweislich bekannt waren, (iii) von denen die empfangende Partei nachweist, dass sie diese Informationen nach Abschluss dieser Vereinbarung ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einer dritten Partei erhalten hat, vorausgesetzt, dass diese dritte Partei durch die Weitergabe der Informationen nicht ihrerseits eine gegenüber der bekannt gebenden Partei bestehende Verpflichtung zur Vertraulichkeit verletzt hat oder (iv) zu deren Offenlegung eine zwingende gesetzliche oder behördliche Verpflichtung bzw. eine Verpflichtung aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung besteht.

12.3 Ist der Advertiser eine Agentur, so ist Shop Apotheke berechtigt, eine Buchungsbestätigung auch an den entsprechenden Werbekunden der Agentur weiterzuleiten.

12.4 Shop Apotheke ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung auf die Zusammenarbeit mit dem Advertiser, auch unter Abbildung der Marken bzw. Logos des Advertisers, hinzuweisen.

 

§ 13 Höhere Gewalt

Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich über ein solches Hindernis zu informieren und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

 

§ 14 Verjährung

Alle Ansprüche des Advertisers gegen Shop Apotheke aus dem Auftrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Advertiser von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Dies gilt nicht im Falle einer Haftung von SHOP APOTHEKE wegen Vorsatzes. § 199 Abs. 2 bis Abs. 5 BGB bleibt unberührt.

 

§ 15 Verschiedenes

15.1 Rechte oder Ansprüche aus dieser Vereinbarung sind ohne die schriftliche Zustimmung der Partnerin nicht abtretbar.

15.2. Sofern keine vorrangigen Vereinbarungen zwischen den Parteien bestehen, legen diese AGB zusammen mit dem Auftrag und etwaigen Anlagen sämtliche zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen im Hinblick auf den Vertragsgegenstand im Zeitpunkt der Unterzeichnung fest. Hierdurch werden alle früheren Übereinkommen, mündlichen oder schriftlichen Absichtserklärungen und anderen rechtsverbindlichen oder unverbindlichen Absprachen in Bezug auf den Vertragsgegenstand ersetzt. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

15.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen Shop Apotheke und dem Advertiser (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform bzw. eine Bestätigung von Shop Apotheke in Textform maßgebend.

15.4 Der Advertiser kann nur mit eigenen rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Shop Apotheke aufrechnen.

15.5 Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

15.6 Ist der Advertiser Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Düsseldorf. Entsprechendes gilt, wenn der Advertiser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Shop Apotheke ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage gemäß einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Advertisers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

15.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


[Stand: 08.10.2024]